Die Gemeinde Bätterkinden richtet seit 1996 ökologische Ausgleichszahlungen aus. Diese haben zum Ziel mit finanziellen Abgeltungen und gezielten Bewirtschaftungsmassnahmen bestehende Landschaftselemente zu erhalten und neue naturnahe Bereiche zu schaffen.
Die bisherigen Richtlinien wurden überarbeitet und am 11. September 2017 durch den Gemeinderat verabschiedet. Die Auszahlungen werden ab 2018 in wiederkehrende Beiträge, Förderbeiträge und Projektbeiträge unterteilt. Die wiederkehrenden Beiträge für Biodiversitätsförderflächen richtet die Gemeinde gemäss der Direktzahlungsverordnung anhand der angemeldeten und beitragsberechtigten Flächen beim Kanton aus. Projektbeiträge und Förderbeiträge können mit einem Gesuch angemeldet werden. |